Über Silke Lori
Studium und Referendariat in Bielefeld und Münster
Rechtsanwältin seit 2002
Rechtsanwältin Silke Lori befasst sich seit Beginn ihrer Anwaltstätigkeit mit sämtlichen Angelegenheiten des Familienrechts. Sie bietet ihren Mandantinnen und Mandanten nicht nur rechtliche Unterstützung sondern auch den notwendigen Halt in ihrer persönlichen Krisensituation.
Zu Ihrem Arbeitsbereich gehören alle Facetten des Familienrechts wie Scheidung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Umgangsregelungen und sämtliche Vermögenangelegenheiten. Sie nimmt die rechtzeitige Verhandlung und Gestaltung notwendiger Vereinbarungen über Unterhalt, Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzung in die Hand und sorgt für deren rechtssichere gerichtliche oder notarielle Protokollierung.
Ihr zweites, spezialisiertes Fachgebiet sind alle Rechtsfragen um Eigentum und Bewirtschaftung von Immobilien sowie Mietangelegenheiten und – vor allem – Angelegenheiten des Wohnungseigentums mit Beratung von Eigentümern und Wohnungseigentumsverwaltern. Durch konsequente Weiter- und Fortbildung bleibt sie bei diesen tagesaktuellen Rechtsfragen stets informierte Beraterin und Prozessvertreterin der ihr anvertrauten Interessen.
Frau Lori vertritt darüber hinaus alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Auch hierbei steht erneut die persönliche und individuelle Betreuung im Vordergrund. Gemeinsam werden Lösungen entwickelt, die nicht nur die Rechtslage berücksichtigen, sondern auch den wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten entsprechen. Ihre Tätigkeit umfasst dabei sowohl das Individual- wie auch auf das Kollektivarbeitsrecht.
Rechtsanwältin Silke Lori berät und vertritt Ihre Mandanten dauerhaft in privaten wie unternehmerischen Rechtsangelegenheiten.
Sie hat 2016 den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen.